Bei der Wertermittlung handelt es sich um eine vereinfachte Wertermittlung, sie hat daher nicht den Stellenwert einer Sachverständigenbewertung.

Auch wenn die Berechnungsmethode mit der eines Sachverständigengutachtens identisch ist, ist das Gutachten eines Gutachtens kompakt gehalten und eigentlich nur für einen Versicherer oder eine verbundene Partei bestimmt. Ziel dieser Bewertungsmethode ist es, möglichst kosteneffizient eine realistische Einschätzung der zu versichernden Interessen zu geben. Das Ergebnis einer Wertermittlung kann daher nicht als Sachverständigenwertermittlung gemäß Artikel 7:960 BW verwendet werden.

Wie funktioniert das in der Praxis? Im Schadensfall prüft ein Schadensgutachter, ob die Versicherungssumme stimmt. (Bei einer Sachverständigenbewertung ist der Wert des Wertgutachtens maßgebend.) Kommt der Schadenregulierer zu einem anderen Ergebnis als der Gutachter, kann die Unterversicherungsregelung zur Anwendung kommen.

Die von uns beauftragten Versicherer verpflichten sich jedoch, die Unterversicherungsregelung nicht anzuwenden, wenn der Wert auf einer von uns durchgeführten Wertermittlung basiert. Sie gewähren dann eine Garantie gegen Unterversicherung! Ein Gefühl der Sicherheit.