Allgemeine Geschäftsbedingungen IWD Taxations and Inspections BV
Artikel 1 – Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die folgenden Definitionen:
a. IWD Taxaties en Inspecties BV: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, registriert bei der Handelskammer in Den Bosch unter der Nummer und im Folgenden IWD genannt.
B. Kunde: die natürliche oder juristische Person, die mit IWD einen Vertrag abschließt und nachfolgend als Kunde bezeichnet wird.
C. Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und IWD.
Artikel 2 – Allgemeines
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden an IWD erteilten Auftrag, einschließlich aller Folgeaufträge oder geänderten oder zusätzlichen Aufträge.
B. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder elektronisch vereinbart werden.
C. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vorher ausdrücklich zugestimmt.
Artikel 3 – Abtretungen
a. Sämtliche Aufträge gelten als ausschließlich von IWD erteilt und angenommen, auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend die Ausführung eines Auftrags durch eine bestimmte Person beabsichtigt ist. Die Anwendung von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW), der eine Regelung hierzu vorsieht, sowie die Anwendung von Artikel 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, der eine gesamtschuldnerische Haftung für den Fall festlegt, dass zwei oder mehr Personen einen Auftrag erhalten haben, werden vollständig ausgeschlossen.
B. Selbstverständlich besteht nach Absprache zwischen Auftraggeber und IWD auch die Möglichkeit, einen Auftrag durch einen zuvor beauftragten IWD-Mitarbeiter durchführen zu lassen.
C. Zu den Aufgaben gehören unter anderem folgende Tätigkeiten: – Beratende Tätigkeit
– Inspektionen
– Präventive Beratung – Wertermittlungen
– Wertermittlungen
D. Die Gutachten dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, zu dem der jeweilige Auftrag erteilt wurde. Sollten diese für andere Zwecke verwendet werden, kann das IWD hierfür keine Haftung übernehmen.
f. Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Daten und relevanten Unterlagen zur Verfügung.
F. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bei der Bereitstellung der entsprechenden Daten und Unterlagen die geltenden Rechtsvorschriften und Verhaltensregeln im Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Sollte hierdurch ein Schaden entstehen, ist der Auftraggeber zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
G. Sofern das IWD eine vorzeitige Beendigung des Auftrags für erforderlich hält, steht ihm dies frei. Das IWD wird sich dann vorab mit dem Auftraggeber abstimmen.
H. Im Falle einer zwischenzeitlichen Kündigung durch den Auftraggeber berechnet das IWD die ihm bis dahin entstandenen Kosten.
Artikel 4 – Haftung
a. Tritt während der Auftragsdurchführung unerwartet ein Ereignis – auch ein Unterlassen – ein, das eine Haftung nach sich zieht, ist die Haftung auf den Betrag bzw. die Beträge beschränkt, für die die Berufshaftpflichtversicherung von IWD Anspruch erhebt, zuzüglich der für die jeweilige Police geltenden Selbstbeteiligung. Werden durch die Auftragsdurchführung oder im Zusammenhang mit dieser oder auf andere Weise Personen- oder Sachschäden verursacht, für die IWD haftet, so ist diese Haftung auf den Betrag bzw. die Beträge beschränkt, auf die die von IWD abgeschlossene allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung Anspruch erhebt.
B. Wenn und soweit aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus den unter a) genannten Versicherungen erfolgt, ist die Haftung des IWD auf höchstens das Dreifache des vom IWD im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag in Rechnung gestellten Entgelts, maximal jedoch auf € 10.000,00, beschränkt.
C. Sämtliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in jedem Fall ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem die betroffene Person von der Existenz dieser Rechte Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
Artikel 5 – Preis, Rechnungsstellung und Zahlung
- Die vom IWD angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Das IWD ist verpflichtet, für die erbrachten Leistungen Mehrwertsteuer zu erheben.
- Die Kosten für die vom IWD zurückzulegenden Kilometer sind im Preis enthalten. Eventuelle zusätzliche Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Eventuelle Sozialabgaben und Steuern werden vom IWD übernommen.
- Sämtliche Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
- Bleibt der Auftraggeber nach Mahnung im Verzug, so sind die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abholung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Zu diesem Zeitpunkt schuldet der Auftraggeber zudem die gesetzlichen Zinsen.
Artikel 6 – Geltendes Recht und Streitigkeiten
Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Kunde hat nach Vertragsabschluss der Geltung einer geänderten Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
B. Die Parteien werden erst dann das Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, den Streit durch Einvernehmen beizulegen. Das Gericht in Den Bosch ist dann für die Entscheidung des Streits in erster Instanz zuständig.
C. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und IWD gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Artikel 7 – Gültigkeit und Einzahlungsbedingungen
a. Diese Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen IWD Taxaties en Inspecties BV 2020) wurden bei der Handelskammer in Den Bosch unter der Nummer hinterlegt und gelten für alle Bestellungen, die am oder nach dem 1. Mai 2020 aufgegeben werden.